a) außergerichtliche Verfahrensbearbeitung
b) gerichtliches Mahnverfahren
c) Durchsetzung nach gerichtlicher Geltendmachung
d) nachgerichtliche Verfahrensbearbeitung
Sprechen Sie uns als Ihr Partner an. Je früher Sie Ihre Forderung durch K.F.I. geltend machen lassen, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten.
Wir bitten um Kenntnisnahme unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Auftragsformulare stehen Ihnen zum Download bereit.